Satzung
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Speedskate-Club Meißen e. V. |
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| 1. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung und regelt die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. 2. Die Mitgliedsbeiträge werden vierteljährlich zum Quartalsbeginn fällig. 3. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren. 4. Alle das Lastschriftverfahren betreffende Änderungen (Anschrift, Name, Konto, Beitragseinstufung) sind dem Kassenwart umgehend mitzuteilen. 5. Rücklastschriftgebühren wegen ungenügender Deckung des zum Einzug bestimmten Kontos trägt der Kontoinhaber. 6. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes inbegriffen. 7. Die Aufnahmegebühr in Höhe von 10 EUR wird einmalig zum Tag der Aufnahme fällig und ist in bar zu entrichten. 8. Höhe des Mitgliedsbeitrages: |
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| Beitragsgruppen | monatlich | vierteljährlich | |
| bis zum 7. Lebensjahr | 6,00 EUR | 18,00 EUR | |
| Sportler und Sportlerinnen (Aktive) |
vom 8. bis 17. Lebensjahr | 9,00 EUR | 27,00 EUR |
| jüngere Geschwister bis zum 17. Lebensjahr | 5,00 EUR | 15,00 EUR | |
| ab dem 18. Lebensjahr | 10,00 EUR | 30,00 EUR | |
| Ehrenamtliche | Trainer/Übungsleiter | 1,00 EUR | 3,00 EUR |
| Kampfrichter | 1,00 EUR | 3,00 EUR | |
| Vorstandsmitglieder | 1,00 EUR | 3,00 EUR | |
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Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
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